Re: All. Wohngebiet Bauvorhaben


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 02 Maerz, 2011 um 00:16:06

Antwort auf: All. Wohngebiet Bauvorhaben von Melanie am 01 Maerz, 2011 um 23:09:10:

Zulässige Vorhaben im Allgemeinen Wohngebiet (sofern nicht über B-Plan weitere Beschränkungen definiert sind) ergeben sich aus §4 BauNVO. Darin heißt es unter anderem "der Versorgung des Gebiets dienende Läden", "nicht störende Handwerksbetriebe" und "sonstige nicht störende Gewerbebetriebe". Wenn nicht mit einer Störung zu rechnen ist oder die Störung zumutbar ist, wäre das Projekt halt zulässig.


: Im allg. Wohngebiet soll ein Laden mit Werkstatt gebaut werden. Können die Anwohner dagegen vorgehen ?

: Welche Gesichtspunkte könnte man anführen um das Bauprojekt noch zu stoppen ?

: vG Mel





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