Re: Grundbuch und Schwarzbau


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Abgeschickt von oberh am 02 Maerz, 2011 um 09:50:40

Antwort auf: Re: Grundbuch und Schwarzbau von Bostelmann am 01 Maerz, 2011 um 16:47:55:

Guten Morgen!

Die Nutzungsart im Grundbuch wird im Normalfall über einen Veränderungsnachweis vom Katasteramt dem Grundbuchamt mitgeteilt und dort eingetragen.
Der Veränderungsnachweis erfolgt über eine Veränderung im Liegenschaftskataster.
So können Flurstücke verschmolzen oder zerlegt werden.
Im letzteren Fall wird bei der örtlichen Vermessung der momentane Istzustand erfasst.

Mehr sagt die Nutzungsart im Grundbuch daher nicht aus.



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