Re: Baustrom


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 02 Maerz, 2011 um 13:39:30:

Antwort auf: Baustrom von Baumaus am 28 Februar, 2011 um 19:37:19:

Hallo Baumaus,
zu 1. ich lasse den "Baustromverteiler" demontieren, wenn der Zähleranschlusskasten fertig montiert ist.
zu 2. aus Hausbautipps24: Hausbau-Beratung unabhängig und objektiv....zitiert
"Bezugsfertig Bauen
Im Gegensatz zum schlüsselfertigen Bauen beinhaltet der Begriff bezugsfertig beim Hausbau nicht auch zwangsläufig den Abschluss aller wesentlichen Arbeiten. Es können z.B. der Außenputz oder die Außenanlagen fehlen, ohne daß die Bezugsfertigkeit darunter leidet. Das Haus muß allerdings mindestens zum dauerhaften Wohnen benutzt werden können.
....vereinbarten Funktion genutzt werden kann. So müssen bei einem Wohnhaus die zum Bewohnen notwendigen Einrichtungen funktionsfähig vorhanden sein.
Grundbedingung für das Wohnen ist die komplette Fertigstellung von Elektro-, Sanitär- und Heizungsanlagen. Natürlich muss auch ein sicherer Zugang zum Haus gewährleistet sein. Der Hausbau muss im Wesentlichen abgeschlossen sein. Eine Treppe ohne Geländer verhindert die Bezugsfertigkeit des Hauses.
Für die Bezugsfertigkeit müssen auch die Türen und Fenster vorhanden sein. Ohne die notwendigen Anschlüsse für die Kücheneinrichtung kann man auch nicht von bezugsfertig sprechen. Hinsichtlich von Maler- und Tapeziererarbeiten kann man geteilter Auffassung sein. Hier empfiehlt es sich, den gewünschten Zustand im Hausbau- Vertrag explizit festzuhalten.
Teilweise wird heute seitens der Hersteller von Einfamilienhäusern mit dem Begriff „bezugsfertig“ leichtfertig umgegangen. Man sollte sich immer genau erkundigen und schriftlich fixieren, was hierunter für Ihren Hausbau verstanden wird.
Bei manchen Anbietern kann man, wenn das Haus bezugsfertig angeboten wird, nach Abschluß der Bauarbeiten auch wirklich einziehen. Andere Unternehmen sehen eine Bezugsfertigkeit etwas lockerer, da können schon mal die Fliesen und die Bodenbeläge fehlen. Es ist daher dringend erforderlich, die jeweilige Bau- und Leistungsbeschreibung genauestens zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungen schriftlich niederzulegen, damit Ihr Hausbau, im wahrsten Sinne des Wortes, nicht ein böses Ende nimmt.
Zitat Ende





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