Grunddienstbarkeit


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Abgeschickt von Bostelmann am 03 Maerz, 2011 um 18:09:18

Liebes Forum,

folgender Fall:

im Grundbuch der Stadt X ist für ein Flurstück auf dem enstsprecheden Blatt unter Abt. II Nr. 4 ein "Starkstrom- und Benutzungsrecht zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers der Grundstücke Flurtsücke Nr. 3001, 3002 3003 Steuergemeine Y-Dorf und 2. des Freistaates Bayern "

Wie ist ersichtlich, was konkret mit dem Benutzungsrecht gemeint ist (Bestimmtheitsgrundsatz) und was das Starkstromrecht darstellen soll. Darf beispielsweise ein Hochspannungsmast errichtet werden ?

Dank für jeden Hinweis.

Bostelmann



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