Abgeschickt von Bostelmann am 03 Maerz, 2011 um 18:09:18
Liebes Forum,
folgender Fall:
im Grundbuch der Stadt X ist für ein Flurstück auf dem enstsprecheden Blatt unter Abt. II Nr. 4 ein "Starkstrom- und Benutzungsrecht zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers der Grundstücke Flurtsücke Nr. 3001, 3002 3003 Steuergemeine Y-Dorf und 2. des Freistaates Bayern "
Wie ist ersichtlich, was konkret mit dem Benutzungsrecht gemeint ist (Bestimmtheitsgrundsatz) und was das Starkstromrecht darstellen soll. Darf beispielsweise ein Hochspannungsmast errichtet werden ?
Dank für jeden Hinweis.
Bostelmann