Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 Maerz, 2011 um 22:36:42
Antwort auf: zulässiger Maschineneinsatz auf genehmigten Baustellen von Martin Friedrich am 04 Maerz, 2011 um 18:13:35:
Naja ... die Verfüllung von Aufbruch- und Abbruchmaterial beinhaltet NICHT, dass das Material auch vor Ort gebrochen wird, oder?
Ich sehe darin unterschiedliche und unabhängige Sachverhalte.
: Hallo,
: dürfen auf Baustellen, deren Baugenehmigung eindeutig den Einbau von Aufbruch- bzw. Abbruchmaterialen zur Aufschüttung bzw. Verfüllung gestattet, Maschinen wie z.Bsp. Brecher, Sieblöffel oder ähnliche Geräte ohne zusätzliche Bimsch-Genehmigung zur Aufbereitung des angelieferten Materials eingesetzt werden.
: Nach meiner Meinung müßte dieser Einsatz im Rahmen einer normalen Baugenehmigung unter Berücksichtigung der üblichen Randbedingungen für Lärmimmissionen möglich sein.
: Wir hatten bereits mehrfach hierwegen Probleme mit den zuständigen Behörden.
: Um eine Antwort mit Quellenangabe wäre ich dankbar.
: MfG
: Martin Friedrich