Re: zulässiger Maschineneinsatz auf genehmigten Baustellen


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 Maerz, 2011 um 22:36:42

Antwort auf: zulässiger Maschineneinsatz auf genehmigten Baustellen von Martin Friedrich am 04 Maerz, 2011 um 18:13:35:

Naja ... die Verfüllung von Aufbruch- und Abbruchmaterial beinhaltet NICHT, dass das Material auch vor Ort gebrochen wird, oder?

Ich sehe darin unterschiedliche und unabhängige Sachverhalte.

: Hallo,
: dürfen auf Baustellen, deren Baugenehmigung eindeutig den Einbau von Aufbruch- bzw. Abbruchmaterialen zur Aufschüttung bzw. Verfüllung gestattet, Maschinen wie z.Bsp. Brecher, Sieblöffel oder ähnliche Geräte ohne zusätzliche Bimsch-Genehmigung zur Aufbereitung des angelieferten Materials eingesetzt werden.
: Nach meiner Meinung müßte dieser Einsatz im Rahmen einer normalen Baugenehmigung unter Berücksichtigung der üblichen Randbedingungen für Lärmimmissionen möglich sein.
: Wir hatten bereits mehrfach hierwegen Probleme mit den zuständigen Behörden.
: Um eine Antwort mit Quellenangabe wäre ich dankbar.
: MfG
: Martin Friedrich





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