Re: Bauschild


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 05 Maerz, 2011 um 14:54:05

Antwort auf: Re: Bauschild von Karl am 05 Maerz, 2011 um 14:09:37:

: Danke. Das Bauvorhaben hatte schon ein Vorspiel. Mehrere Nachbarn hatten gegen das Bauvorhaben geklagt, aber am OVG verloren. Nach falschen Angaben hat die Behörde das Bauvorhaben genehmigt.
: Nun wird mit den fehlenden Bauschild auch noch der Bauherr geheim gehalten.
: MfG
: Karl

Naja ... den Bauherrn kann man nicht über das Fehlen des Bauschildes daueraft geheim halten. Das fehlende Bauschild ist bestenfalls eine Ordnungswidrigkeit vgl. falsch parken. Das Bauamt wird sicher gerne telefonisch oder schriftlich den Bauherrn mitteilen, insbesondere wenn ein betroffener Nachbar anfragt.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]