Abgeschickt von Norbert Wittenberg am 05 Maerz, 2011 um 19:06:28
Hallo ,
Angenommen Herr "A" m�chte sich ein Laubengrundst�ck pachten .
Die Laube wurde 1987 (Zu DDR - Zeiten ) in den neuen Bundesl�ndern gebaut.
Der Verk�ufer "B" der Laube hat zwar eine Baugenehmigung bzw."zustimmung zur errichtung oder ver�nderung eines bauwerkes" von 1989 f�r einen Anbau (Vergr��erung) an die Laube mit Grenbebauung, aber keine Baugenehmigung mehr ( verbummelt )f�r die Laube an sich .
Im Pachtvertrag steht jediglich das die Baugenehmigung f�r den Anbau vorliegt .
Nun wollte Herr "B" in der Stadt die Baugenehmigung kopieren , nur gibt es da keine Baugenehmigung weil die nur ab 1990 Aufgehoben wurden .
Nun gibt es keine Baugenehmigung f�r die Laube von 1987 !!!
Ist das schlimm , kann mir da was passieren ?
Oder
Ist das dann so eine Art Bestandschutz ?
Gru� Norbert