Re: Entfernung Boxenlaufstall zu Wohnhaus


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Abgeschickt von KT am 07 Maerz, 2011 um 20:14:36:

Antwort auf: Entfernung Boxenlaufstall zu Wohnhaus von Landliebe am 07 Maerz, 2011 um 16:43:13:

Lage in Hauptwindrichtung? Anzahl und Art der Tiere ? Vorbelastungen?

Bei Wohnhäuser im Außenbereich nach § 35 BauGB sind für Stallneubauten grundsätzlich höhere Geruchsbelastungen und kleinere Abstände möglich als dies bei Wohnhäusern im Dorfgebiet der Fall wäre. Bei ungünstigen Wetterlagen oder während der Ausmistung der Ställe sind Gerüche eher hinzunehmen. Abwehransprüche gegenüber Gerüchen oder Geräuschen der Stallungen als Ausprägung des Gebots der Rücksichtnahme sind nämlich auf das Maß beschränkt, das in einem durch landwirtschafltiche Nutzung geprägten Außenbereich geboten ist. Das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme schützt dort nur vor unzumutbaren Geruchsbelästigungen, nicht aber vor außenbereichstypischen Gerüchen, die durch Tierhaltung oder Düngung entstehen.
Eine unmittelbare Anwendung der nachbarschützenden Vorschrift des § 5 I Nr. 1 BImSchG, wonach genehmigungsbedürftige Anlagen so zu errichten und so zu betreiben sind, daß schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können, ist etwa geboten, wenn es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage i. S. von § 4 I 2 BImSchG i. V. mit § 2 der 4. BImSchVO und Anhang 7.1 c) handelt.

In jedem Fall direkt zum Anwalt und gucken was geht, das ist besser als sich später zu ärgern.

: Hallo,
: ich würde gerne wissen, wie groß der Abstand zwischen einem Stallneubau und einem bestehenden Wohnhaus im Ausenbereich sein muss.

: Ich habe einen neuen Nachbarn, der in unmittelbarer Nähe (ca. 35 Meter) meines Wohnhauses im Außenbereich einen Stall errichten möchte.
: Wie sieht das in Sachen Immisionsschutz aus? Gibt es überhaupt Mindestabstände? Welche Auflagen müssten in einem solchen Fall beachtet werden?





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