Re: Partyzelt auf einem Grungstück im Landschaftsschutzgebiet


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 09 Maerz, 2011 um 12:48:55:

Antwort auf: Partyzelt auf einem Grungstück im Landschaftsschutzgebiet von S.Elsner am 08 Maerz, 2011 um 19:33:27:

hallo S.Elsner,
Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 BNatSchG "ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft
1.zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
2.wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
3.wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist
aber recherchieren Sie bitte in Ihrem Bundesland, denn
alle Bundesländer haben ein eigenes
Landesnaturschutzgesetz mit unterschiedlichen Prioritäten: Unterschiedliche Naturräume existieren nur in bestimmten Bundesländern...




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