Re: Hangsicherung


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Abgeschickt von Marion am 09 Maerz, 2011 um 13:43:42:

Antwort auf: Hangsicherung von Frank Goergen am 08 Maerz, 2011 um 17:00:26:

Ja, derjenige der den Zustand verursacht (Abgrabung) hat auch dafür zu sorgen, dass das ursprüngliche Geländeniveau wieder hergestellt wird. Sowohl im BGB verankert (§ 909) und auch im Nachbarrecht (bei uns in BaWü) verlangt bei Abgrabungen die Einhaltung eines Grenzabstands bzw. entsprechende Absicherung über eine Stützmauer.
Gruss



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