Hanggrundstück & Aufschüttungen


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Abgeschickt von Ralf am 10 Maerz, 2011 um 08:51:39

Liebes Forum,

wir haben ein Hanggrundstück in NRW von 450m² mit rechteckigem Grundriß, der Hang fällt von einer Ecke zu der gegenüberliegenden Ecke ca. 5m ab. Wir sind die letzten, die nun bauen, der obenliegende Nachbar baute vor 3 Jahren und die obenliegende Strasse ist fertig (Nachbar und Strasse bilden den oberen rechten Winkel. Es existiert ein Bebauungsplan.

Nun ist die Strasse gegenüber dem Bebauungsplan von den Stadtwerken einfach draufgesetzt, zum natürlichen Gelände ist die Strassenoberfläche 80cm erhöht, ebenso 80cm gegenüber der Angabe im Bebauungsplan. Der Nachbar, bzw. sein Bauträger, hat seine Grenze so aufgeschüttet, dass er die Strassenhöhe auf 80% der Grundstücksgrenze hält. Die Aufschüttungen hierfür befinden sich auf unserem Grund, wo wir uns auch nicht mit einverstanden erklärt haben. Stadt/auamt wird aber hier nicht tätig.
Nun haben wir unseren Bauantrag auf Basis §67 BauO NRW (Genehmigungsfreistellung) eingereicht. Unser Bauantrag basiert in Allem auf dem ursprünglichen Geländeniveau, welches wir durch einen vereidigten Vermesser extra ausmessen liesen, damit wir ja nicht in Diskussionen kommen.
Die Stadt, die den Antrag bearbeitet, bittet uns nun nachzubessern:
a.) Wir sollen die jetzigen Grenzhöhen zum Nachbarn in die Pläne einzeichnen und die natürlichen rauslassen.
b.) Wir wurden gebeten, alles was Aufschüttungen über 50cm ist, entweder mit nachbarschaftlicher Zustimmung zu versehen, oder eben nur maximal 50cm aufzuschütten. Die nachbarschftliche Zustimmung bekommen wir aber nur wenn wir im Gegenzug dem Nachbarn die Grenzaufschüttungen freigeben.

Wir haben nun Angst, dass wir durch diesen ganzen Vorgang rein formal, die unserer Meinung nach nicht rechtmäßigen Aufschüttungen durch den Nachbarn legalisieren, ist dies der Fall? Oder haben wir noch alle Freiheiten danach dagegen vor zu gehen?
Wir sind eigentlich darauf angewiesen, dass der Nachbar zurückbaut, durch den natürlichen Verlauf liegt unser Haus tief, da ja das Untergeschoss kein Vollgeschoss sein darf. Unterkante Fenster im Erdgeschoss ist auf Höhe der nachbarschaftlichen Grenzaufschüttung.
Ferner wird es uns schwer fallen, bei der Strassenlage nur 50cm aufzuschütten, wir müssten eine Brücke bauen.

Wir haben der Stadt vorgeschlagen, doch den durch Strasse und Nachbar vorgegebenen Geländeverlauf zu nehmen und auf Basis dieses die Nichtvollgeschossigkeit eines höher liegenden Kellergeschosses zu berechnen, nur darauf läßt die Stadt sich nicht ein.

Unser Architekt ist sehr ratlos. Für jede Hilfe und Tipps zum Vorgehen hier hier aus dem Forum wären wir sehr dankbar.

Grüße,

Ralf.




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