Re: außenbereichssatzung


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Abgeschickt von Bauassessor am 10 Maerz, 2011 um 12:15:24:

Antwort auf: außenbereichssatzung von mi am 10 Maerz, 2011 um 09:31:38:

Hallo,

Sie vergleichen Äpfel mit Birnen. Die Außenbereichssatzung ist eine Satzung basierend auf dem § 35 des Baugesetzbuches. Dieses Bundesgesetz regelt die grundsätzliche Nutzbarkeit von Flächen (das "Was").

Die Brandenburgische Bauordnung (Landesrecht) regelt dagegen, wie ein Grundstück baulich genutzt werden darf, wenn es nach den Regelungen des Baugesetzes überhaupt nutzbar ist.


: hallo experten,

: meine frage lautet wie folgt: im bereich der außengebietssatzung einer gemeinde in brandenburg nach § 35 Abs. 6 BauGB gilt da trotzdem § 55 BbgBO ..wenn ja oder nein woraus ergibt sich das?





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