Abgeschickt von schiep am 11 Maerz, 2011 um 00:01:09
Moin,
auf einem Grundstück (in NRW) eines Eigentümers A ist eine Baulast zugunsten einer Stadt eingetragen. Es geht darum bestimmte Flächen von "unzulässiger Bebauung freizuhalten", falls später ein Regenentwässerungskanal gebaut werden soll/muss.
Ein zweiter Eigentümer B zwingt nun seinen Bauträger, der auch das Haus von A errichtet hat, diesen Kanal nach ein paar Jahren zu bauen.
A hat aber nun einen schönen Garten angepflanzt, der Kanal würde mitten hindurch gebaut werden müssen.
Fragen:
1.Kann der Bauträger überhaupt Ansprüche aus einer solchen Baulast herleiten? Diese ist ja nicht zugunsten von B eingetragen, sondern zuginsten der Stadt.
2. Wenn A prinzipiell einverstanden wäre, muss nicht der Bauträger für die entstehenden Schäden am Garten von A aufkommen?
3. Wie wäre es, wenn nun die Stadt selber ihren Anspruch durchsetzen würde, müsste sie nicht ebenfalls die Schäden am Garten von A wieder auf ihre Kosten beseitigen oder A entschädigen??
Danke für Ihre/Eure Antworten :-)
LG schiep