Aufklärung und Sicherungsmaßnahmen bzgl. Neubau


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Abgeschickt von P.Trisha am 15 Maerz, 2011 um 09:29:22:

Wenn auf einem Grundstück in NRW ein Neubau errichtet wird, hat der Nachbar dann einen Anspruch darauf, über die einzelnen Baumaßnahmen aufgeklärt zu werden?

Und kann er Sicherungsmaßnahmen verlangen, um eventuellen Schäden an seinem Grundstück vorzubeugen?

Falls ja, worin finden diese Ansprüche ihre rechtliche Grundlage?



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