Re: bekannter Baumangel bei Neubau vor Wohnungserwert


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Abgeschickt von oberh am 15 Maerz, 2011 um 15:02:23

Antwort auf: bekannter Baumangel bei Neubau vor Wohnungserwert von Engelchen am 11 Maerz, 2011 um 08:50:38:

: Hallo,
: Abriss altes Haus 2006 Neubau in 2007, Kaufvertrag unterschrieben Ende 2007, Einzug Sept 2008. Auf dem Grundstück wurde eine Hälfte der Garage (eine Einheit mit Garage Nachbar) entfernt und Duplex angebaut. Nach Entfernung hat Nachbar beim Bauunternehmer beklagt, dass Aussenwand feucht und Schimmel gebildet hat. Nunmehr wurde seitens des Nachbarn an die Eigentümergemeinsch. (5 Paerteien) die Forderung selbst einen Gutachter zu bestellen gestellt und Baumangel (immer noch feuchte Wand der Garage zu unserer Duplex) zu beseitigen. Ist EG der richtige Ansprechpartner? nicht vielmehr der BU ?
: Danke für eure Hilfe


Nachbar kann einen Gutachter nicht von der EG fordern.
Er zeigt der EG den Mangel an, reagiert die nicht, dann kann er bei Gericht zwecks Beweissicherung einen vereidigten SV sich zuweisen lassen.
Der stellt den Sachverhalt fest, der Nachbar lässt die Garage sanieren, stellt dies der EG in Rechnung - zur Not übers Gericht.

Dies zur Forderung des Nachbarn.

Hier wäre es jedoch besser, wenn die EG selber tätig würde.
Also der gleiche Weg - Mängel rügen, SV kommen lassen, Rechnung einfordern.
Dabei den Nachbarn immer wieder mal über den aktuellen Stand informieren.

Schon ist das gute Nachbarschaftsverhältnis wieder (halbwegs) gekittet.



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