Re: Überdachung überschreitet an einer Grundstückseite 12m


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Abgeschickt von Sitzmann am 15 Maerz, 2011 um 15:22:03

Antwort auf: Überdachung überschreitet an einer Grundstückseite 12m von Sitzmann am 15 Maerz, 2011 um 11:14:27:

: Hallo,

: habe mal eine Frage:
: Wir haben bei uns ean einer Grundstücksgrenze anstatt der vorgeschriebenen 12m eine Überdachung von 18m (Garage 12m + Vordach für Holz usw. 6 m). Jetzt heißt es dass wir das Vordach(6m) abreissen müssen, es aber an einer anderen Grundstückseite aufstellen können. Nun war der Aufbau natürlich mit viel Arbeit und Zeit verbunden und wir dieses natürlich auch gerne stehen lassen würden. Die Kreisverwaltung bleibt aber hart. Ich sehe natürlich ein dass es unser Fehler war uns nicht darüber zu informieren. Was ich aber nich verstehe warum man insgesamt 18 m überdachen kann nur nicht an einer Seite. Unser Nachbar hat auch absolut nichts dagegen. Aber die Aussage von der Kreisverwaltung ist: Wir machen das schon so seit 30 Jahren und das manche Nachbarn haben die sowas tolerieren und manche halt nicht. Deswegen muss das Dach weg. Ich verstehe das ganze nicht so ganz, ob ich z.B. an einer Grundstückseite 9 m habe und an der anderern ebenfalls 9 m (ergibt ja auch 18m und sieht auch nach nix aus). Wir überlegen auch einen Widerspruch zu schreiben aber ob das ganze was bringt??? Vielleicht hat jemand einen Tipp oder Erfahrungsbericht. Vielen Dank im voraus...

Bundesland Rheinland Pfalz



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