Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 Maerz, 2011 um 21:31:57
Antwort auf: Campingplatz von Torti68@gmx.de am 15 Maerz, 2011 um 21:18:33:
jo ... Sondergebietsausweisung, siehe hierzu BauNVO §10.
Allerdings braucht nicht der Betreiber den B-Plan sondern der B-Plan ist Voraussetzung für den Betrieb eines Campingplatzes.
Ich vermute, dass in der Fragestellung schon ein Missverständnis der Begriffe vorliegt. Ein B-Plan wird von der Gemeinde aufgestellt, der Betreiber benötigt eine Baugenehmigung. Grundlage der Genehmigung ist die planungsrechtliche Zulässigkeit (B-Plan) und die zugehörigen Planunterlagen.
: Hallo,
: Benötige zum betreiben eines Campingplatzes ohne feste bauten einen b-Plan?