Re: Was gilt als eine erstmalige Erschließung an die Straße?


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Abgeschickt von Bolanger am 16 Maerz, 2011 um 13:53:23:

Antwort auf: Was gilt als eine erstmalige Erschließung an die Straße? von Bernd B. am 15 Maerz, 2011 um 12:57:59:

Hallo,

wer ist denn Eigentümer der Fläche und als solcher im Grundbuch eingetragen? Der wäre nach meinem Verständnis für den Erhalt der Fläche verantwortlich, weitgehend unabhängig von einer vorherigen Vermietungshistorie.

Grüße,

Bolanger


: Eigentümer Alt kauft ein Grundstück. Er zahlt den Erschließungsbeitrag und muss eine Teilfläche als Straßenland abtreten, weil in Kürze Straßenausbaumaßnahmen erfolgen. Über diese Teilfläche verlief die Zuwegung.

: Da diese Fläche nicht für den Straßenbau benötigt wurde, aber die Gemeinde sich diese Fläche für eventuell spätere Baumaßnahmen sichern wollte, vermietete sie diese an Eigentümer Alt. Dieser erneuerte an gleicher Stelle die Zuwegung und zahlte Miete.

: Dann verkaufte er an Eigentümer Neu. Eigentümer Neu wollte keinen Mietvertrag für diese Fläche. Da die Gemeinde die Fläche nicht als Straßenland gewidmet hatte, widmete sie diese Fläche jetzt als öffentliche Verkehrsfläche um und verlangt von Eigentümer Neu, die Fläche so herrichten zu lassen, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

: Welchen Status hat nun diese neu gewidmete Verkehrsfläche zwischen dem Grundstück von Eigentümer Neu und der „alten“ Gehwegüberfahrt. Handelt es sich um eine Erweiterung der Gehwegüberfahrt oder da es sich faktisch um eine Vervollständigung der Gehwegüberfahrt handelt, da seinerzeit nur der Teil an die Straße angeschlossen wurde, der bis zum Mietgrundstück verlief und um eine erstmalige Erschließung?





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