Re: Überdachung überschreitet an einer Grundstückseite 12m


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 16 Maerz, 2011 um 20:31:16

Antwort auf: Re: Überdachung überschreitet an einer Grundstückseite 12m von Sitzmann am 16 Maerz, 2011 um 10:07:51:

Die reale Beeinträchtigung der Nachbarn und deren eventuelle Bereitschaft auch eine rechtlich unzulässige Beeinträchtigung in Kauf zu nehmen spielt aber keine Rolle. Es bleibt eine Ermessensentscheidung der Behörde, nicht der Nachbarn.

Da sich die Befreiung auch auf alle Rechtsnachfolger der jeweiligen Grundstückseigentümer auswirkt gibt es Behörden, die jegliche Befreiung ablehnen.

: aber in unserem Fall hat unser Nachabar(n)(an unserer Grundstücksgrenze liegen 2 Doppelhäuser)nichts dagegen und es stört sie auch überhaupt nicht, weil sie sowieso die Grenze mit 2m hohen Tannen bepflanzt haben (d.h. unser Dach sieht er garnicht)





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