Re: Teilabriss Nachbarhaus


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Abgeschickt von D.K.B: am 19 Maerz, 2005 um 21:12:27:

Antwort auf: Teilabriss von Nachbarhaus von R.Hufnagel am 11 Maerz, 2005 um 18:00:17:

Für jeden Abriss ist eine behördliche Genehmigung notwendig. Liegt diese schon vor? Ich würde den Nachbarn solange juristisch bearbeiten und blockieren, bis dieser freiwillig eine Bürgschaft als Sicherheit besorgt, damit ihre Schäden sicher bezahlt werden. Evtl. sollten Sie den Ist-Zusatand Ihres Hauses dokumentieren, damit niemand sagen kann, etwaige Risse seien schon gewesen.





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