Re: Schreinerei: Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes als Lackierraum


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 Maerz, 2011 um 15:18:58

Antwort auf: Schreinerei: Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes als Lackierraum von Chil am 19 Maerz, 2011 um 12:04:29:

Sie schreiben leider nicht, was das Gebäude vorher war. Es klingt so, als stünde es knapp an der Grenze. Um nun beurteilen zu können, ob es ein Gebäude ist, dass verschiedene Privilegierungstatbestände in Anspruch nehmen muss um dort zulässig zu sein, ist die Feststellung des Grenzabstandes erforderlich. Wenn ein, für die neue (Haupt-)Nutzung, ausreichender Grenzabstand vorhanden ist, wird der Umutzung nichts im Wege stehen. Ist der Grenzabstand für die neue (Haupt-)Nutzung zu gering wird man die Umnutzung ablehnen müssen.

: Hallo zusammen!
: Wir haben einen Antrag auf Nutzungsänderung gestellt, denn wir wollen einen bestehenden Raum in unserer Werkstatt als Lackierraum umfunktionieren (Mischgebiet). Nun verlangt das Landratsamt, dass der Grenzabstand dieses Gebäudes vermessen und überprüft wird. Ist dies zulässig bzw erforderlich? Das Gebäude besteht ja bereits!
: Lg




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