Re: Schreinerei: Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes als Lackierraum


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 20 Maerz, 2011 um 09:46:00

Antwort auf: Re: Schreinerei: Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes als Lackierraum von Chil am 19 Maerz, 2011 um 18:21:44:

Abstellraum/Lager (genehmigt und abgenommen) ist an der Grenze zulässig, Lackierraum (= Hauptnutzung) nicht. Ob das Ding schon steht spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Aus den Plänen geht wohl nicht eindeutig hervor wie groß der Grenzabstand wirklich ist. Wenn klar ist, dass er zu gering ist, lohnt sich die Vermessung nicht, wenn keine Abweichung in Aussicht gestellt werden kann. Am besten mal beim Landratsamt nachfragen, ob sie abweichen würden, wenn der Abstand zu gering ist und sich schon mal mit dem Gedanken beschäftigen, welche Alternativen es gibt, wenn es nicht genehmigt wird.

: Dieser Raum ist momentan einfach nur Lagerraum. ohne fenster.
: ja es geht ziemlich knapp her. ich vermute, dass es nur 2,4m abstand sind. und 2,5m sollten es ja sein..... aber wie gesagt - das gebäude besteht und es gibt auch einen schlussabnahmeschein von damals - ausgestellt vom landratsamt.
: wieso wollen die jetzt nochmal die grenze vermessen?
: lg und danke




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