Re: Wilder Parkplatz


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 20 Maerz, 2011 um 14:22:11

Antwort auf: Re: Wilder Parkplatz von ST am 20 Maerz, 2011 um 13:03:33:

Die Nutzung selbst benötigt ebenfalls eine Genehmigung. Einsicht erhält man durch hingehen und nachweisen, dass man betroffen ist, z. B. durch Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug) des Nachbargrundstücks.

: Direkt gebaut wurde nichts. Es wurde nur ein Geländer (zur Abgrenzung des Baches, welcher über das GS verläuft) errichtet und Erde aufgeschüttet und verdichtet. Dafür bräuchte man dann keine Genehmigung, oder?
: Wenn doch bekommt man die Infos und die Einsicht in die Unterlagen bei der Baubehörde des Landratsamtes?





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