Abgeschickt von fischer am 21 Maerz, 2011 um 15:46:37
Wir haben vor zehn Jahren ein Wochenendhaus gekauft
Jetzt stellt sich heraus ,es ist nur teiweise als Wochenendhaus und der Rest als Geräte und unterstellplatz
nutzbar.Für die Küche so wie Einbau der Toilette ist keine Genemigung vorhanden .der Verkäufer des Hauses
hat uns eine Zeichnung übergebeb mit Wohnzimmer.Schlafzimmer Küche und Bad .Bekannt war uns ,es durfte nur als Wochenendhaus und nicht als ständiger Wohnsitz genutzt werden sollte ich ein Nutzungsänderungsantrag stellen