Wege- oder Nutzungsrecht


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Abgeschickt von Hans Simeaner am 08 Januar, 2005 um 19:23:03

Wir haben 4 Gartengrundstücke an einem Hang (4 Streifen von ca 4-5 m Breite und ca. 300 m Länge). 2 Streifen sind Eigenbesitz, 1 Streifen Pacht von der Stadt und 1 Streifen von privat gepachtet.
Über diese 4 Streifen haben wir vor 20 Jahren am unteren Ende der Grundstücke von einer öffentlichen Straße eine Auffahrt über die 4 Streifen gebaut. Diese führt vom privatgepachteten Streifen über den von der Stadt gepachteten Streifen zum Eigenbesitz. Der 1. Streifen wurde vor 25 Jahren von einem Bauern mündlich gepachtet. Beim Bau der Auffahrt wurde der Verpächter auch nur mündlich informiert. Er war zwar nicht besonders begeistert, hat aber doch zugestimmt.
Nun müssen wir diesen Streifen zurückgeben, weil der Verpächter das Grundstück vermutlich verkaufen will.
Haben wir für diese Auffahrt nun ein Nutzungs- oder Wegerecht oder dergleichen oder darf der neue Besitzer die Auffahrt blockieren, d.h. über die ca 2 m der Auffahrt einen Zaun ziehen.
Danke für jede Information
mit freundlichen Grüßen
Hans Simeaner


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