Gartenhaus im Außenbereich


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von lemming am 31 Maerz, 2011 um 13:03:20

Hallo!

Folgende Situation: Ein Grundstück liegt im Außenbereich für die es eine Außenbereichssatzung gibt. 2 Drittel des Grundstückes sind davon nicht betroffen, also Außenbereich. Es wurde aus Unkenntnis und weil eine Unterstellmöglichkeit für Geräte gebraucht wurde ein kleines Gartenhaus in den Bereich des Grundstückes errichtet, der nicht im Bereich der Außensatzung liegt. Vor 2 Jahren wurde ein genehmigter Bauantrag für das Einfamilienhaus gestellt. Auf dem von der Behörde abgestempelten Lageplan war auch das Gartenhaus eingezeichnet.
Jetzt wurde eine Abrissverfügung von Amt angedroht. Im näheren Umkreis stehen ältere und auch neu Gebäude (Schuppen, Garagen, Carports…), teils auch genehmigt. Ein Termin beim Amt und beim Bürgermeister brachte nichts. Die Behörden haben Verständnis, können aber nichts tun, da laut der sächsischen Bauordnung keine Gebäude im Außenbereich errichtet werden dürfen.
Ist es rechtens, dass man 2 Jahre den Grundstücksbesitzer im Glauben gelassen hat, dass alles rechtens ist. Die Unterlagen waren dem Amt bekannt und der Plan genehmigt. Gilt hier das Verhältnisrecht?

Danke für Vorschläge und Meinungen.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]