Abgeschickt von Dirk Baumeister am 03 April, 2011 um 07:29:57
Antwort auf: Hauswand bewirtschaften von mferling am 02 April, 2011 um 11:38:45:
Stichwort hierzu wäre das länderspezifische Nachbarschaftsrecht (z. B. Nachbarschaftsgesetz NRW). Dort finden sich normalerweise Regelungen dazu, wer wann wie auf wessen Grundstück gelassen werden muss.
: Hallo,
: mein Nachbar will mir den Zugang zu meiner Hauswand und zu dazu gehoerigen Drainagegraben verwehren.
: Ist das statthaft oder gibt es Gesetze und Urteile, dass ich da dran kann?
: Viele gruesse
: mferling