Abgeschickt von Robert am 04 April, 2011 um 14:58:28
Antwort auf: Re: Birke an der Grundstücksgrenze von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 04 April, 2011 um 11:46:00:
Hallo Bodo,
Anspruch auf Beseitigung besteht nicht, wie auch aus dem Urteil hervorgeht. Es ist aber so, dass bisher ein Rückschnitt geduldet/erlaubt wurde. Leitet sich daraus ein Gewohnheitsrecht auf Rückschnitt ab und kann dieser nach Einräumung einer Frist selbst vorgenommen werden???
: hallo Robert,
: Sie sollten sich den Kommentar zum Nachbarrechtsgesetz NRW besorgen, aber
: vielleicht hilft Ihnen dieses Urteil schon mal, bitte googlen:
: Bäume: Anspruch auf Beseitigung oder Rückschnitt von Bäumen
: Oberlandesgericht Hamm
: Az.: 5 U 67/98
: Urteil vom 28.09.1998
: Vorinstanz: LG Bielefeld, Az.: 2 (22) O 160/97