niedersächsische Bauverordnung 1960


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Abgeschickt von Wilhelm Friedrich am 04 April, 2011 um 17:08:55

Hallo,
mich würde interessieren, ob es Anfang der 60er Jahre bereits eine Vorschrift gab, bei Erstellung von Reihenhäusern bestimmte Parkflächen zu schaffen.
Situation:
Eine Reihenhauszeile in einem Neubaugebiet (1960), um die aus Platzgründen lediglich ein 4 mtr breiter asphaltierter "Rundweg" zum erreichen der Grundstücke geschaffen wurde. Da größere Fahrzeuge nicht diesen Weg nutzen können (zu kleiner Kurvenradius, zu eng, etc.), wurde die eigendliche Zufahrtsstrasse zur Sackkasse erklärt, ein großer Wendeplatz angelegt an dessen Stirnseite zwei Grundstücke kürzer als die restlichen bemessen wurden um exakt eine Anwohner/Besucherparkfläche zu errichten.
Nun errichten genau diese beide Grundstücksbesitzer zur Parkfläche hin Garagen und Stellplätze. Der gesammte -extra damals geschaffene- Parkraum fällt weg.
Die Stadt behauptet, dass es keinen Bebauungsplan für das Baugebiet gibt und erteilt die Genehmigungen zum Garagen- bzw. Stellplatzbau.
Daher meine Frage, ob es bereit 1960 Pflicht war bei neuen Baugebieten entsprechend allgemeinen Parkraum zu schaffen.

Gruss



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