Re: Terasse zu Wohnraum ausbauen


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Abgeschickt von pjf am 04 April, 2011 um 22:07:52

Antwort auf: Terasse zu Wohnraum ausbauen von E.H. am 04 April, 2011 um 12:57:34:

Lieber E.H.

ich wage mich mal mit einer kühnen Behauptung:

In den seltensten Fällen wird die Architektur einer Reihenhaussiedlung durch die Umwandlung einer einzelnen Terrasse zu einem Gebäudeteil architektonisch aufgewertet. Eher wird so eine Maßnahme die Symmetrie und das Gesamtbild der vorhandenen Terrassenanlage zerstören.
Vielleicht -- und in Ihrem Sinne hoffentlich -- liege ich in meiner Bewertung daneben.


Weiter:

Der Nachbar kann, muss aber nicht, sein "nachbarliches Einvernehmen" zum beantragten Bauvorhaben erteilen.

In Bayern ist es so, dass diese Nachbar-Zustimmung (Nachbarunterschrift auf Bauplan) nach Eingang bei der Baugenehmigungsbehörde nicht mehr zurückgenommen werden kann.

Ich rate Ihnen, einen Besuch im örtlichen Bauamt einzuplanen, um die Genehmigungsfähigkeit Ihres Vorhabens vorab prüfen zu lassen. Diese Leute können Ihnen meist sehr schnell erklären, ob das, was Sie vorhaben, überhaupt machbar ist (Bebauungsplan, Ortssatzung, Gestaltungssatzung usw.).

Am vorteilhaftesten wäre es bestimmt für Sie, sich glich an einen Fachmann, der bauvorlageberechtigt ist, zu wenden (Architekt, Bauingenieur, Bautechniker, Handwerksmeister etc.). Dieser berät Sie nicht nur in Fragen der Genehmigungsfähigkeit, sondern auch in architektonischen Fragen. Denn der Anbau sollte doch, sofern zulässig, doch was gleichsehen!!

Gruss aus Bayern

pjf

eine Terasse die im ersten Stock liegt als Wohnraum nutzen möchte also Ausbauen will und in einem Reihenendhaus wohnt, können dann die Nachbarn deren Haus direkt daneben ist, Einspruch dagegen erheben, auch wenn ihnen von den Nachbarn des Terassenausbaus z. B. schon die schriftliche Genehmigung gegeben wurde für einen Ausbau ihres Wohnraumes im Erdgeschoss? Falls ja gibt es für den jenigen dann eine Möglichkeit die vorher gegebene Genehmigung zurückzuziehen?





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