Abgeschickt von Dirk Baumeister am 05 April, 2011 um 17:17:25
Antwort auf: Nutzungsänderung Dachaufbau Garage von dennix23 am 05 April, 2011 um 10:25:23:
Da es sich um eine Nutzungsänderung handelt, ist es auch genehmigungspflichtig.
Zur Vorgehensweise am besten erstmal mit dem zuständigen Bauaufsichtsamt/Baurechtsamt sprechen und klären ob das Vorhaben überhaupt genehmigungsfähig ist. Dann klären sich auch die nächsten Schritte, Kosten und Zeit. Vorher kann man dazu eigentlich gar nichts sagen.
: Hallo,
: wohne in RLP und habe eine Garage mit Dachaufbau mit Anschluss ans Wohngebäude durch EG und DG.
: Über der Garage ist momentan ein Abstellraum eingetragen und auch genehmigt. Würde dort gerne einen weiteren Wohnraum einrichten.
: Muss ich diese Nutzungsänderung genehmigen lassen? Falls ja wie gehe ich da vor? Was für Kosten kommen auf mich zu und was für einem Zeitraum sollte ich einplanen?
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: dennix23