Einstellung Zahlungen Generalübernehmer an Subunternehmer


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Abgeschickt von amd-linux am 06 April, 2011 um 19:19:37

Hallo,

unserer GÜ ist offenbar in Zahlungsschwierigkeiten; unter der Hand haben uns zwei Handwerker dies mitgeteilt. Einer weigert sich nun, für den GÜ zu arbeiten, weil Rechnungen durch den GÜ nicht bezahlt würden, dadurch steht unser Bau still. Der Subunternehmer bietet aber an, bei Direktzahlung durch uns den Auftrag auszuführen.

Wir würden gerne rasch kündigen. Die Fristsetzung nach § 5 Nr. VOB/B ist bereits unterwegs. Bis die Frist aber durch ist (sicherheitshalber sollte man ja auch eine Nachfrist setzen), werden nochmal 3-4 Wochen vergehen, da ich ausserdem nach 132 BGB zustellen muss (dauert...)

Welche Anforderungen gelten also für die Kündigung nach
§ 8 Nr. 2 I VOB/B (Kündigung wegen Einstellung der Zahlungen)? Wie kann ich das nachweisen, wenn der Lieferant mir das nur "unter der Hand" mitgeteilt hat? Ich will nicht zusehen müssen, wie der GÜ in die Insolvenz rutscht.



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