Abgeschickt von Malachowski am 07 April, 2011 um 07:42:35
hallo an alle,
originale bürgschaften an auftraggeber ausgehändigt aber im gegenzug die 5% sicherheitseinbehalt nicht erhalten, der auftraggeber hat nun beides als sicherheit das kann doch nicht richtig sein.
geht da nur der rechtsweg ????