wer haftet?? Architekt, Bauamt, Bauherr??


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Abgeschickt von cph am 16 April, 2011 um 16:10:31

Wir haben wahrscheinlich ein größeres Problem:
Es wurde ein Bauantrag eingereicht in BW von unserem Architekten. Grundlage war ein alter Bebauungsplan (ca. 1930) der nur die Baufenster abbildet. Auf Anfrage des Architekten beim Bauamt, ob es noch irgendetwas zu beachten gab, kam ein klares nein vom Bauamt.

3.5 Monate später (!) kam die Antwort vom Bauamt, dass unser Bauvorhaben gegen die im B-Plan festgelegte Traufhöhe und einige anderen Kriterien verstößt. Die Traufhöhe einzuhalten würde uns zwingen das Haus komplett umzuplanen, weil Hanggrundstück. Die Höhenbeschränkungen waren aus o.a. Gründen dem Architekten nicht bekannt.

Für uns stellt sich die Situation so dar, dass ein nicht genehmigungsfähiger Antrag eingereicht wurde und in erster Linie der Architekt haftet. Wenn das Bauamt sich falsch verhalten hat, dann müsste doch der Architekt rechtlich gegen das Amt vorgehen. Ist das korrekt??




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