Aussenanlagen


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Abgeschickt von Engelchen am 17 April, 2011 um 09:57:58

Hallo, 4 Eigentümer haben die Anbringung von Regenrinnen an den Balkonen beschlossen. Der fünfte hatte der Hausverwaltg. seine Stimme gegeben und war dagegen. Hausverwa. hat im Protokoll von März 2010 die Einstimmigkeit deklariert. kann der fünfte nach einem jahr noch etwas dagegen unternehmen ? oder hätte er binnen 2-4 Wochen Einspruch einlegen müssen. #
Ist überhaupt nach WEG (Bayern) eine Einstimmigkeit bei der Anbringung von Entwässerungsrinnen an Aussenbalkonenn und Dachterrasse notwendig, wärs also wurscht gewesen, dass nur einer dagegen war ?
Vielen Dank und vielleicht habt ihr ja noch ne bessere idee als hässliche regenrinnen anzubringen, damits nicht auf köpfchen tropft ?




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