Re: Abriß


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Abgeschickt von Gustav Bittl am 18 April, 2011 um 09:08:10

Antwort auf: Re: Abriß von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 06 April, 2011 um 16:24:30:

: hallo Gustav,
: vielleicht hilft Ihnen dies Urteil weiter:
: OLG Frankfurt vom 06.09.2004, Az. 16 U 211/03

Hallo Bodo Hermann,
Herzlichen Dank. Hätte mich früher gemeldet, aber ich war in Urlaub. Das Urteil hilft schon weiter.
Aber ich bin auch schon weiter. Es gibt ein Beweissicherungsverfahren und hier wird bestätigt, daß es in meinem Haus trocken ist und daß die Nachbarin wg. Wärmedämmung usw. eine Wand hochziehen muß. Warum ich mich an dieser Wand beteiligen muß, begreife ich nicht. Ich will ja keine Änderung des Zustandes. M.E. ist sie "beleidigt", weil sie die Kosten des Beweissicherungsverfahrens tragen muß und sucht nun Möglichkeiten anderweitig an Geld zu kommen.
Mir liegt es auch nicht, immer über RA miteinander
zu verkehren. Sehe zu, daß ich mit ihrem Vater einen Termin bekomme. Mit dem kann man besser reden. Dessen Tochter hat von anfang an "getrickst". "Vielleicht können wir uns die Kosten
für die zu errichtende Mauer teilen usw." Wenn gar nichts anderes hilft, suche ich mir einen örtlichen RA. Die neue Mauer steht dann zT auf dem Grund der Nachbarin und hier würde ich entgegen kommen. Wobei das vermessen der Grenze von so alten Häusern wahrscheinlich teurer ist, als ein Kompromiß zwischen den Nachbarn.

Nochmals besten Dank.




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