Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 18 April, 2011 um 13:41:05:
Antwort auf: Re: Württembergische Bauordnung statt LBO?? von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 17 April, 2011 um 14:49:36:
hallo lakeside,
ich bin auch kein Jurist......
Ortsrecht sind z. B. Satzungen, Ordnungen und Richtlinien des jeweiligen Ortes. Im vorliegenden Fall ist also der alte Bebauungsplan "Ortsrecht" und hat somit erstmal Vorrang vor der Landesbauordnung für Baden-Württemberg.