Re: Württembergische Bauordnung statt LBO??


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 22 April, 2011 um 06:36:28

Antwort auf: Re: Württembergische Bauordnung statt LBO?? von lakeside am 17 April, 2011 um 18:10:09:

Ein Verwaltungsakt ist eine Entscheidung der Behörde, die einen Bürger zu etwas verpflichtet oder berechtigt. Eine Baugenehmigung ist ein typischer berechtigender Verwaltungsakt, das Knöllchen für Falschparken ein verpflichtender.

Mit juristischer Norm sind Regeln gemeint. Also alle Formen von gesetzesgleichen oder -ähnlichen Regelungen, wie eben Bundesgesetze (z. B. BauGB), Landesgesetze (z. B. LBO) und auf kommunaler Ebene Satzungen (z. B. Erschließungssatzung oder eben jeder einzelne Bebauungsplan).

: vielen Dank - aber, da ich kein Jurist bin, was ist der Unterschied?




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