Re: Garagengrenzbebauung zustimmungsfrei - Rampe zur Garage nur mit Zustimmung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 22 April, 2011 um 06:39:09

Antwort auf: Re: Garagengrenzbebauung zustimmungsfrei - Rampe zur Garage nur mit Zustimmung von ralf9000 am 15 April, 2011 um 21:49:44:

Sowas zu lösen nennt sich "Planung" ... Was macht denn der Architekt bei der ganzen Sache? Der sollte eigentlich beides wissen und klären können. Eine komplexe Grundstückssituation lässt sich in einem Forum nicht lösen.


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: Das wusste ich nicht, ich dachte nur die 3m zur Grenze wären relevant.

: Jetzt haben wir ein Problem, durch die zu hohe Strasse, wo es direkt steil runter, geht die geforderten 2 Stellplätze zu schaffen. Den Bereich 3m zur Nachbargrenze können wir nicht verwenden, nur dann die verbleibenden 3m, den von der Strasse (Sackgassenende) grenzt nur 6m an unser Grundstück.

: Dann müssen wir in der Einfahrt aufgabeln, das braucht Platz und da gibt es irgendwie auch Normen für, frühestens schaffen wir das dann nach 7-8 Meter, allerdings geht es dann so den Hang runter, dass wir auf Steigungen über 20% kommen.

: Ein weiteres Problem ist, das dann über 50% des Baufensters verbraucht ist und wir kein normales Haus mehr positionieren können.

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: : Da ist in der Beschreibung des Sachverhalts das Wichtigste "vergessen" worden ... nämlich die maximale Höhe der Aufschüttung, sodass die Voraussetzung (nicht höher als 1 m, §6 Abs. 10 BauO NRW) für den Verzicht auf einen Nachweis einer Abstandfläche eben nicht vorliegt.

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: :
: : : So war beim Bauamt: das Problem ist wohl, das die Aufschüttung nicht nur in den 3 Metern zur Grenze ist, sondern auch zur zweiten Hälfte der Doppelgarage, hier ist die Aufschüttung dann ca. 1,25m. Damit muss die Aufschüttung nach neuster Rechtsprechung als Ganzes gesehen werden, also ist der Nachbar zustimmungspflichtig weil die Aufschüttung an sich über 1 Meter geht. :-(





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