Abgeschickt von BUBBLE am 24 April, 2011 um 11:02:58:
Eine Garage befindet sich auf Grundstücksgrenze. Sie ist etwa 35m² groß. Gibt es Regelungen, wie groß eine solche Grenzgarage sein darf. Mir ist so, als hätet ich ich einmal gehört, sie dürfte nur 30m² groß sein.