Re: Grundstückskauf - Dachterrasse noch anfechten?


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Abgeschickt von flaum am 25 April, 2011 um 11:54:48:

Antwort auf: Re: Grundstückskauf - Dachterrasse noch anfechten? von Dirk Baumeister am 25 April, 2011 um 09:38:37:

Das ein gutnachbarliches Verhältnis nicht entstehen wird ist ohnehin schon klar und auch die jetzigen Eigentümer haben kein gutes Verhältnis zu den Nachbarn, um nicht zu sagen gar keines. Bereits bei meiner Erstbesichtigung des Grundstückes wurde ich von dem Nachbarn hysterisch bepöbelt und auch bei weiteren Aufenthalten auf dem Grundstück war er mehr als unfreundlich. Die alten Leute, die noch Eigentümer sind, sind dem Nachbarn einfach nicht mehr Herr geworden. Der Nachbar hat sogar ohne Ankündigung und Zustimmung der alten Leute Sträucher und einen Baum entfernt, weil diese Schatten auf seine Terrasse geworfen haben.

Meiner Auffassung nach, sollten Nachbarn die derart rücksichtslos und nur auf ihre eigenen Interessen bedacht agieren in ihre Schranken gewiesen werden.
Sollte man auf die Nutzung eines Grundstücksteils verzichten, nur weil der Nachbar illegal baut? Ich glaube nein, aber auch das ist nur meine persönliche Meinung.

: Mit einer Anzeige des baurechtswidrigen Zustandes würden Sie dennoch Streit vom Zaun brechen, oder? Und Sie beschäftigen sich ja auch mit den Chancen zu obsiegen bereits vor dem Kauf des Hauses. Für eine gute Nachbarschaft ist das meines Erachtens keine gute Ausgangsbasis.

: Sollte Sie die "Brachfläche" derart stören würde ich von einem Kauf des Hauses dringend abraten. Sollte ich mir zutrauen, schlimmstenfalls ohne die Nutzbarkeit dieser Fläche auch mit dem Grundstück glücklich zu werden und zufrieden zu sein, käme für mich ein Kauf in Frage. Vielleicht lässt sich ja irgendwann mal in einem nachbarschaftlichen Gespräch klären, wie sehr die Nachbarn an dieser Terrasse hängen, wie sie sie nutzen und ob sie gegebenenfalls bereit wären auf die Nutzung aufzugeben ... aber das ist Spekulation und toll finden sollte man das Haus schon vorher. Sonst läuft einem der Groll über diesen Makel hinterher und man ärgert sich über Nachbar, Behörde und letztlich sich selbst.

: ... das ist alles nur Teil meiner persönlichen Einstellung und Meinung. Eine Entscheidung zum Umgang mit der konkreten Situation kann natürlich ein Käufer für sich selbst treffen.


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