Garagenhöhe in NRW


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Abgeschickt von Ratte am 25 April, 2011 um 13:27:49

Hallo zusammen,

in meiner Baugenehmigung ist eine Höhe von 2,75m Oberkante Rohbetondecke angegeben.Mein Architekt hat dabei nicht daran gedacht !!! das die Decke gedämmt werden muss,so das ich auf eine Fertigbauhöhe inkl. Alurandprofilen von 2,92m komme.Aussage Architekt:Alles kein Problem sie haben keine Bauhöhenbeschränkung in ihrer Baugenehmigung und sie überschreiten die maximal zulässige Höhe von 3m nicht.

Hatte schon mal jemand das gleiche evtl. "Problem",und wie wird wohl das Bauordnungsamt reagieren?

Bau steht in NRW

MfG





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