Re: Umwehrung einer Fläche Bayern


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 03 Mai, 2011 um 18:50:04:

Antwort auf: Umwehrung einer Fläche Bayern von Manuel am 03 Mai, 2011 um 08:23:08:

hallo Manuel,
richten Sie sich nach den
Anforderungen der DIN 18065 - Treppengeländer und Treppenhandläufe.
Die Maße entsprechen im Regelfall den Maßen der Landesbauordnungen bzw. dem Arbeitsschutzrecht des Bundes. Höhe der Umwehrungen im Regelfall 90 cm bei Absturzhöhen bis 12m (schauen sie in Ihre Bauordnung).
"Geländer" müssen so ausgeführt sein, dass Personen nicht hindurchstürzen können. Grundsätzlich ist das Füllstabgeländer mit senkrecht angebrachten Stäben dem Knieleistengeländer (Klettern!)vorzuziehen.
Treppengeländer in Gebäuden, in denen mit dauernder oder häufiger Anwesenheit von Kindern gerechnet werden muss, dürfen nur Öffnungen aufweisen, die nicht breiter als 12cm sind.
Geländer müssen so ausgeführt sein, dass sie in der angegebenen Mindesthöhe eine Horizontalkraft
von mindestens 500 N/m (0,5 KN = 50 kg) aufnehmen können.
Maschendrahtzaun erscheint mir hier erst einmal nicht geeignet......




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