Grenzabstand bei Hanglage


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Abgeschickt von Familie D. am 04 Mai, 2011 um 21:09:31

Hallo zusammen,

wir haben ein Grundstück, dass nur 14,5 Meter breit ist und von der Strasse 20% Gefälle aufweist. Dadurch ragt das geplante Haus auf der unteren Seite mehr als 8m in die Höhe (Offen liegende Kellerseite, EG + OG-Oberkante(Flachdach)). Wir wollten eigentlich 8,5m in die Breite bauen, also die vorgeschriebenen 3m Mindestabstand einhalten. Nun sagt aber ein anderer Architekt, dass das nicht möglich ist, da mindestens ein Abstand von 0,5*Gebäudehöhe eingehalten werden muss. Demnach verlieren wir rechts und links 1m!!! Das kann doch für den Fall der Hanglage nicht stimmen, oder? Gibt es da Sonderregeln? Ansonsten ist dieses Grundstück vollkommen ungeeignet ein Haus zu bauen.



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