Re: Fremder Stellplatz direkt an Hauswand einer ETW


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 07 Mai, 2011 um 09:25:49

Antwort auf: Fremder Stellplatz direkt an Hauswand einer ETW von Sommerwind am 05 Mai, 2011 um 22:34:58:

Bauordnungsrechtlich ist der Stellplatz nicht fremd. Er ist notwendiger Bestandteil des Mehrfamilienwohnhauses. Wie die einzelnen Eigentumsverhältnisse hinter den verschiedenen Eigentumsanteilen und Sondernutzungsrechten verteilt sind, ist bauordnungsrechtlich völlig egal. Es gibt auch keine Mindestabstandsregeln von Stellplätzen zum Haus auf dem eigenen Grundstück.

: Hallo,
: es handelt sich um eine Wohnanlage mit mehreren ETW'S und dazugehörigen Stellplätzen im Sondernutzungsrecht.
: Ist es erlaubt, dass ein Autostellplatz unmittelbar an der Hauswand, die zu einer ETW gehört, errichtet wird, wo sich außerdem noch ein Schalfzimmerfenster befindet? Der Stellplatz gehört nicht zu dieser Wohnung, sondern zu einer anderen aus der Wohnanlage.
: Muss da nicht ein Mindestabstand zur Hauswand eingehalten oder eine Abtrennung errichtet werden, auch wegen evtl. Ruhestörung?
: Vielen Dank für Ihre Antworten.





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