Re: Grenzabstand bei Hanglage


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 08 Mai, 2011 um 11:12:39

Antwort auf: Re: Grenzabstand bei Hanglage von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 07 Mai, 2011 um 16:34:49:

ICH verstehe zwar was Sie meinen ... aber die Aussage muss den Laien meines Erachtens verwirren.

Gemeint ist doch, dass durch das Zurücksetzen der höheren Aussenwand, die Abstandfläche dann doch noch auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden kann. Sie wird aber nicht geringer und es wird auch nicht getrickst. Und dazu muss es noch nicht mal ein Staffelgeschoss in der Definition der Bauordnung sein, denn es geht ja ausschließlich darum, die Abstandfläche nachweisen zu können. Dazu kann gegebenenfalls auch der Rücksprung nur eines Teils der Wand reichen.

Es ist ein geschickter planerischer Umgang mit der Grundstückssituation und der Umsetzung von Anforderungen und Wünschen der Bauherren unter den gegebenen Voraussetzungen.


: hallo Dirk,
: natürlich haben sie Recht: Staffelgeschosse dienen ausschließlich dem Vollgeschossnachweis.....
: aber ein nach "hinten" versetztes "Dachgeschoss" löst auch nur geringere Abstandsfächen aus.





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