Re: Bodenerhöhung oder Aufschüttung


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Abgeschickt von Walther am 20 Maerz, 2005 um 09:24:05:

Antwort auf: Bodenerhöhung vs. Aufschüttung von Nick am 20 Maerz, 2005 um 08:57:38:

Aufschüttungen sind Anhäufungen von Holz, Steinen und dergleichen, Heu, Stroh und Komposthaufen sowie ähnliche Anlagen sowie Erdaufschüttungen soweit sie keine Bodenerhöhung darstellen. Das Nachbarrecht will verhindern, dass durch Bodenerhöhungen auf dem Nachbargrundstück Schaden entsteht. Der Nachbar soll vor allen Schädigungen geschützt werden, die durch Bodenerhöhungen entstehen können. Bodenerhöhungen sind Maßnahmen einer Person, die das Geländeniveau über das eines Nachbargrundstücks anhebt. Bodenerhöhungen sind z. B. Dämme, erhöhte Auffahrten, künstliche Hügel, Schutthalden, Bodenaufschüttungen, Erdwälle zu Einfriedungszwecken. Keine Bodenerhöhung stellt dagegen eine bodenerhöhende Angleichung des Niveaus an das Nachbargrundstück dar.Es muss ein Abstand eingehalten werden, der verhindert, dass bei einem Abbröckeln oder Abrutschen der erhöhten Bodenfläche Erdreich auf das Nachbargrundstück gelangt. Der Abstand muss so groß sein, dass sich durch das Abbröckeln oder Abschwemmen eine natürliche und standsichere Böschung ohne Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks bilden kann.
Der Abstand beträgt 0,50 m, sofern das Nachbargrundstück außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt und nicht in einem Bebauungsplan als Bauland festgesetzt ist. Auf die Lage des Grundstücks kommt es nicht an. Ein Abstand ist nicht einzuhalten, wenn das Nachbargrundstück nach Lage, Beschaffenheit oder Größe eine Bearbeitung mit landwirtschaftlichen Geräten nicht in Betracht kommt. Als Schutzeinrichtung für den Nachbarn kommen künstliche Sicherungsmaßnahmen wie der Bau einer Stützmauer, die Errichtung von Brettern oder Pfählen oder die Befestigung der Böschung in Betracht.




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