Stelzenhaus


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Abgeschickt von Jasmin Dietl am 09 Mai, 2011 um 14:17:50

Hallo,

wir haben am Wochenende begonnen ein Stelzenhaus (Firsthöhe 4m)zu errichten. Wir haben es ans Eck, der Grundstücksgrenze geparkt, da dort vor einigen Wochen noch eine alte Scheune stand, die wir aufgrund der schlechten Bausubstanz abgerissen haben.

Leider ist unsere Nachbarin, alleinstehend und auch etwas älter, nicht gerade kinderfreundlich und hat uns prompt die Polizei geschickt, mit der Begründung dies sei Genehmigungspflichtig! :-(

Vom Bauamt habe ich heute erfahren, dass man für solche Kinderspielhäuser keine Baugenehmigung braucht. Lediglich die Höhe könnte etwas problematisch werden.

Meine Frage ist nun, kann das sein? Der Abstand zu ihrem Wohnhaus beträgt ca. 40 m und in diesem Eck, das an unseres grenzt, stehen lauter Bäume, so dass ihr dieses Haus keinesfalls irgendeine Sicht versperren, bzw. Schatten werfen würde!!

Vielen Dank für sämtliche Antworten



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