Brücke im Garten


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Abgeschickt von Matthias Kern am 11 Mai, 2011 um 22:26:20

Ich bin Besitzer eines Gartens mit Sondernutzungsrecht in einer Wohnanlage in Stuttgart. Der Zugang zum Garten ist vier Treppenstufen hinab und in drei Metern wieder vier Stufen hinauf zu meiner Terasse. Meine Frage: Darf ich eine Brücke bauen? Oder ab wann ist eine Brücke ein Bauwerk, oder kann ich als frei bewegbar die Brücke ähnlich deklarieren wie einen Liegestuhl? Ein einfaches Brett hingelegt kann mir wohl niemand verwehren, oder?



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