Re: Gemeindliche Druckrohrleitung innerhalb Bebauungsgrenze / Grenzbebauung


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Abgeschickt von Mathias Bölke am 14 Mai, 2011 um 15:41:26

Antwort auf: Re: Gemeindliche Druckrohrleitung innerhalb Bebauungsgrenze / Grenzbebauung von pjf am 14 Mai, 2011 um 00:12:25:

Moin Moin Pjf ;-)

Vielen Dank für die Hinweise!
Dann ist wohl besondere Sorgfaltspflicht notwendig, um ein Ringfundament auf 3m von der Grundstücksgrenze zu setzen.

Inzwischen habe ich erfahren, dass dort auch Gas und Strom liegt!

Nochmals Danke für Ihre kompetente Antwort.


Mit freundlichen Grüßen
Mathias Bölke


: Guten Tag,

: Vielen Dank für die Infos, das Bild wird nun etwas klarer.

: Nachdem ein sogenanntes Leitungsgrecht im Grundbuch eingetragen ist, muss auch folglich ein dazugehörender Vertrag zwischen dem (damaligen) Grundstückseigentümer und dem Betreiber der Abwasseranlage (Gmeinde) existieren. Sofern Sie diesen Vertrag nicht kennen sollten, lassen Sie sich eine Kopie von der Gemeinde geben und lesen Sie ihn durch. So wie ich derartige Verträge kenne, sollten Ihre Fragen durch den Vertragsinhalt geklärt sein.

: In der Regel enthalten derartige Verträge folgende Punkte:
: - Lage und Dimension der Druckleitung, Tiefe
: - Ausmaß des Schutzstreifens (= Bereich links und rechts der Leitung)
: - Vereinbarungen, was alles innerhalb des Schutzstreifens verboten oder erlaubt ist (Bauwerke, Anpflanzungen usw.)
: - evtl. Entschädigungsleistungen

: Ihre Fragen richten sich auf die Maße des Schutzstreifens. Sollte sich der Vertrag hinsichtlich eines Schutzstreifens ausschweigen, so haben Sie trotzdem gegenüber dem Bestand und Betrieb der Druckleitung eine Sorgfaltspflicht, die Sie mit der Gemeinde abklären sollten.

: Viele Grüße

: pjf

:
: : Guten Tag,

: : zu 1.: Sie liegt auf dem Privatgrundstück und es gibt einen Grundbucheintrag dazu.
: : zu 2.: Laut Grundbucheintrag - dort ist eine unbemaßte Skizze beigefügt - liegt sie innerhalb der 3m zur Grundstücksgrenze.
: : Es sollen zwischen 2,60-2,65m zur Grundstücksgrenze sein.

: :
: : Mit freundlichen Grüßen
: : Mathias Bölke

: :
: : vielen Dank für die schnelle Antwort.

: : : : Moin Moin,

: : : : wenn innerhalb der Bebauungsgrenze - 3 Meter zur Grundstücksgrenze - eine öffentliche Leitung, in diesem Fall eine Schmutzwasser-Druckrohrleitung der Gemeinde, liegt, welchen Abstand muss sie zu den Grenzen haben?
: : : Sehr geehrter Herr Bölke,

: : : bitte teilen Sie mit:

: : : 1. ist die Abwasserdruckleitung auf Ihrem Privatgrundstück gelegen? Wenn ja, gibt es eine Grundbucheintragung und einen Vertrag dazu?
: : : 2. ist die 'Druckleitung innerhalb oder außerhalb der Baugrenze (blau) des Bebauungsplans gelegen.

: : : Gruss
: : : Pjf

: :
: : : : Kann sie direkt an die Bebauungsgrenze von 3 Metern heranreichen?

: : : : Wenn ja, was ist denn bei der Grenzbebauung für ein Wohnhaus ohne Keller zu beachten?

: : : : Wenn nein, welchen Abstand muss diese Leitung mindestens haben?

: : : : Ich hoffe, dass meine Frage verständlich ist!
: : : : Wenn nicht, bitte melden.

: : : : Danke für die Informationen!

: : : : Mit freundlichen Grüßen
: : : : Mathias Bölke





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